Studium in EU/EWR-Ländern

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Partnerschaft EURES-T Danubius, Partnerschaft EURES-T Beskydy

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Nach dem Beitritt der Slowakischen Republik zur Europäischen Union haben alle Bürger das Recht auf ein Studium, eine Ausbildung, die Vorbereitung auf den künftigen Beruf oder die Durchführung der Forschung in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die Bedingung für die Aufnahme zum ausgewählten Studium ist die Erfüllung der Kriterien, die von der Bildungsinstitution selbst festgelegt werden. Bei der Aufnahme zum Studium dürfen auf keine Weise Bewerber aus einem Land bevorzugt werden, in dem sich die Bildungsinstitution befindet, es dürfen ebenfalls Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten nicht abgelehnt werden, mit der Begründung, dass sie einen anderen Typ der Ausbildung absolviert haben, da die Ausbildungssysteme in EU nicht einheitlich sind.

Die einzige zusätzliche Bedingung für die Studenten aus anderen Mitgliedsstaaten kann die Ablegung einer Prüfung in der Fremdsprache sein. Die Bedingungen dieser Prüfung werden von der Schule selbst festgelegt. Die Studenten haben das Recht, in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu leben. Ungeachtet dessen, benötigt derjenige, der im Ausland länger als 3 Monate studiert, eine Aufenthaltsgenehmigung. Ihre Erteilung ist bedingt durch:

  • die Einschreibung an einer Universität
  • den  Nachweis  über die Verfügung von Finanzmitteln für den  Lebensunterhalt
  • die Bestätigung über die Krankenversicherung

Das Einzige, was die eine Genehmigung beantragende Studenten zu tun haben, ist, sich bei der Polizei im jeweiligen Land anzumelden. Diese ist verpflicht, unter dem Vorbehalt, dass die drei angeführten Bedingungen erfüllt sind, die Genehmigung zu erteilen. Die Studenten können von deren Ehegatten und Kindern begleitet werden, ungeachtet ihrer Nationalität.

Studenten, die in einem anderen europäischen Land studieren wollen, dürfen im Vergleich zu den einheimischen Studenten in Bezug auf die Aufnahmebedingungen oder die Studiengebühren nicht diskriminiert werden.

Nützliche Webseiten:

www.europa.eu/youth – Europäisches Jugendportal, www.europa.eu – Europäisches Portal
www.ec.europa.eu/ploteus – Europäisches Portal zu Lern- und Bildungsmöglichkeiten
www.saia.sk –  Slowakische akademische Informationsagentur
www.euroguidance.net  –  Nationales Informationszentrum für Bildungs- und Berufsberatung
www.euroeducation.net  – Datenbank für alle Einrichtungen der Hochschulbildung in Europa www.eurydice.org – Informationen zum Studium in europäischen Ländern
www.study-in-europe.org – Informationen zu den Studienmöglichkeiten in Europa
http://univ.cc/– Verzeichnis und Webseiten der Universitäten aus aller Welt
www.saaic.sk –Slowakische akademische Assoziation für internationale Zusammenarbeit
www.iuventa.sk – Nationale Agentur für die Mobilität der Jugend
www.osf.sk– Open Society Foundation
www.visegradfund.org –  Internationaler Visegrad-Fonds
www.internationalscholarships.com  – Unterstützung bei der Stipendiensuche im Ausland
www.scholarshipnet.info - Stipendien für alle Stufen des Hochschulstudiums
www.scholarships.sk –  Nationales Stipendienprogramm der SR
www.minedu.sk – Ministerium für Schulwesen der SR

 

ANERKENNUNG VON FACHQUALIFIKATIONEN UND AUSBILDUNGSNACHWEISEN

Die Slowakische Republik ebenso wie die anderen europäischen Staaten hat ihre eigenen Vorschriften, durch die die Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung geregelt wird: Die Beurteilung des Studiums im Ausland, die Bestätigung der Äquvivalenz oder die Übertragung der Studienleistungen auf das slowakische Bewertungssystem und Anpassung aus der Sicht der Gleichwertigkeit auf den jeweiligen Jahrgang der Grundschule oder der Mittelschule in der SR, Anerkennung vom Studiumabschluss zum Zwecke der Ausübung eines Berufes oder der Fortsetzung des Studiums in der SR, Bestätigung der pädagogischen Befähigung für die Pädagogen mit der in der SR erworbenen Ausbildung für ausländische Behörden und Bestätigung slowakischer öffentlichen Urkunden durch eine Apostille, die vom Ressort des Ministeriums für Schulwesen für den Bedarf der ausländischen Behörden herausgegeben werden.
Die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen, die von einem zuständigen Organ des Herkunftslandes des Ausbildungsnachweises amtlich durch eine Apostille bestätigt werden, wird im Zentrum für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen durchgeführt, das Bestandteil des internationalen Netzwerkes UNESCO, ENIC und des internationalen Netzwerkes der Europäischen Union, NARIC ist.

Kontakt:
Ministerium für Schulwesen der SR
Zentrum für Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
Stromová 1
813 30  Bratislava
Informationen zur Anerkennung der akademischen Ausbildung, der Fachqualifikation und Links zu den jeweiligen Institutionen in den EU/EWR-Ländern auf internationaler Ebene finden Sie unter: www.enic-naric.net



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